afd logo

3. Jahrgang (2006)

Autorin:

Eiflia3In der dritten Ausgabe der Eiflia Archaeologica werden neben den luftbildarchäologischen Forschungen auch die Kleinfunde einer römischen Villa bei Bettingen/Ingendorf im Kreis Bitburg-Prüm vorgestellt. Die heute nur durch Oberflächenfunde bekannte Villa wurde in den letzten Jahren intensiv durch ehrenamtliche Denkmalpfleger untersucht. Die hier präsentierten und in Eigeninitiative von Herrn Dr. C. Credner angefertigten Luftbilder dieser Fundstelle sind ein herausragendes Beispiel für das wissenschaftliche Engagement von ehrenamtlichen Denkmalpflegern in der Archäologie.

Die detaillierte wissenschaftliche Bearbeitung der dankenswerter Weise von den Findern zur Verfügung gestellten Kleinfunde durch die Archäologin Frau Dr. Kaszab-Olschewski sind ein beredtes Zeugnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft und dem interessierten Laien.

Mit dieser Ausgabe der Eiflia wird deutlich, dass es dem Archäologischen Förderverein Duppach e.V. ein wichtiges Anliegen ist, gemäß der Vereinssatzung auch das regionale Umfeld der Duppacher Villa und deren Einbindung in das Siedlungsgefüge der Eifel zu erforschen. So sollen die beiden Beiträge zur Villa von Bettingen/Ingendorf ein erster Schritt in eine regional weiter greifende Präsentation archäologischer Forschungen sein, die auch die Urgeschichte und das Mittelalter umfassen werden.

Gelesen 60975 mal Stand: 12.01.2015
Mehr in dieser Kategorie: « 2. Jahrgang (2005) 4. Jahrgang (2007) »

Unterlagen

Unterlagen für Interessenten (und hoffentlich künftige Mitglieder):

Satzung des Fördervereins

Mitgliedsantrag

Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung des Fördervereins festgelegt.

Zur Zeit sind pro Kalenderjahr zu entrichten:

  • von Einzelmitgliedern € 20,00
    (Schüler und Studenten € 15,00 gegen Vorlage einer aktuellen Bescheinigung)
  • von Familien € 30,00
  • von Firmen und Körperschaften € 50,00.

Spendenquitttungen werden auf Wunsch ausgestellt, wobei Spenden bis € 200,00 aufgrund des Bankbelegs beim Finanzamt geltend gemacht werden können.